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Portal für Krankenversicherungen

 

Private Krankenversicherung

gesetzliche Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung bietet hochwertigen Krankenversicherungsschutz
für besserverdienende Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte.

Egal ob Sie bei der Barmer Krankenversicherung oder ob Ihre Krankenkasse die deutsche Angestellten Krankenkasse ist, ein Vergleich der jeweiligen Krankenversicherungen lohnt sich alle mal.

Wir haben ausserdem weitere Informationen zu speziellen Krankenversicherungsthemen und
Krankenversicherungsanbietern, wie der Postbeamtenkrankenkasse, Familienkrankenkasse, Barmer
Ersatzkasse, Beamtenkrankenkassen und vieles mehr.

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Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen gibt es ebenfalls große Preisunterschiede.

In der gesetzlichen Krankenkassen zahlen Sie bei allen Anbietern den gleichen Beitragsatz.
Kostengünstig arbeitende Versicherer können Ihnen Geld jedoch zurückerstatten, bei ungünstiger Finanzlage dürfen auch Zusatzbeiträge erhoben werden.
Über die Grundversorgung hinaus bieten Ihnen viele Kassen freiwillig Leistungsextras – zum Beispiel eine Hotline, Terminreservierung
beim Facharzt, Ernährungskurse oder Kostenerstattung für Naturheilbehandlung.
Wenn Sie aktiv an ihrer Gesundheit arbeiten, bekommen Sie mit Bonusmodellen
oft finanzielle Zuschüsse oder Prämien. Sparen Sie durch die vielen neuen Wahltarife
mit Selbstbeteiligung, Kostenerstattung und Beitragsrückerstattung, nutzen Sie
auch die attraktiven Chroniker- und Hausarztmodelle.
Durch den Krankenkassenvergleich finden Sie bei uns eine leistungsstarke und günstige gesetzliche Krankenkasse!

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Krankenversicherungspflicht

Beitragsbemessungsgrenze

In der gesetzlichen Krankenversicherung war die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze lange Zeit identisch mit der Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt), die das maximale Arbeitsentgelt festlegt, bis zu dem ein Arbeitnehmer verpflichtet ist, sich gesetzlich zu versichern. Angesichts der zunehmenden Finanzierungsprobleme des gesetzlichen Krankenversicherungssystems nahm die Bundesregierung mit Wirkung ab 2003 erstmals eine Auftrennung der beiden Grenzbeträge vor, wobei die Versicherungspflichtgrenze höher liegt als die Beitragsbemessungsgrenze. Auf diese Weise wurde erreicht, dass der Kreis der gesetzlich Versicherten vergrößert und dadurch die Finanzierungsbasis des sozialen Krankenversicherungssystems zu Lasten der Möglichkeit einer privaten Versicherung verbreitert wurde.

Krankentagegeldversicherung

Das Krankentagegeld ist Bestandteil der PKV der privaten Krankenversicherung. Arbeitnehmer, die privat krankenversichert sind, müssen ein Tagegeld ab dem 43. Tag in deren Krankenversicherungsvertrag einschließen um Arbeitgeberzuschüsse zu erhalten, für Selbstständige und Freiberufler steht die Krankentagegeldversicherung bereits ab dem 4. Tag zur Verfügung. Hinweise zur Krankengeldberechnung.

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