Krankengeldberechnung

Die Krankengeldberechnung wird nach § 47 des fünften Sozialgesetzbuchs durchgeführt. Die Zahlung des Krankengeldes wird durch die Krankenkasse vorgenommen. Nach dem Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber schickt die Krankenkasse normalerweise automatisch einen Antrag auf Krankengeld an den Versicherten.


Dieser Antrag auf Krankentagegeld muss ausgefüllt und vom Arzt bestätigt werden. Die für die Berechnung des Krankengeldes notwendigen Unterlagen fordert die jeweilige Krankenkasse beim Arbeitgeber an.
Das Krankengeld beträgt 70 % des letzten Bruttoeinkommens und kann maximal 90 % des Nettoeinkommens ausmachen.