Postbeamtenkrankenkasse

Postbeamtenkrankenkasse

Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine betriebliche Sozialeinrichtung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost, welche die Rechtsnachfolgerin der Deutschen Bundespost ist. Sie gewährt ihren Mitgliedern Leistungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten. Außerdem bietet sie eine Zusatzversicherung und eine Auslandskrankenversicherung für ihre Mitglieder an.

Die Postbeamtenkrankenkasse ist in ihrem Bestand geschlossen, d.h. sie nimmt keine weiteren Mitglieder auf. 2008 betreut die PBeaKK etwa 380.000 Mitglieder sowie etwa 215.000 mitversicherte Angehörige. In den Bereichen Zusatzversicherung hat sie etwa 1,7 Millionen Versicherungsverhältnisse und in der Auslandskrankenversicherung etwa 450.000.

Die Postbeamtenkrankenkasse ist keine gesetzliche Krankenkasse im Sinne des Sozialgesetzbuches, Fünftes Buch. Das Sozialgericht Kassel konkretisiert sogar, „dass es sich bei der Postbeamtenkrankenkasse weder um eine gesetzliche noch um eine private Krankenkasse handelt“. Bis zur Postreform war die Postbeamtenkrankenkasse eine betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bundespost. Die Postbeamtenkrankenkasse hat ihren Sitz seit 1951 in Stuttgart. Sie hat 18 Außenstellen.

Für den Dienstherrn und die Gemeinschaft Privater Versicherer übernimmt die Postbeamtenkrankenkasse u.a. Aufgaben, die sich aus der Privaten Pflegeversicherung und der Fürsorgepflicht des Dienstherrn nach § 79 Bundesbeamtengesetz (in erster Linie Beihilfe) ergeben.

Die Postbeamtenkrankenkasse hat als Organe den Vorstand (Vorsitzender und ein weiteres Mitglied; Amtszeit fünf Jahre) und den Verwaltungsrat (16 Mitglieder: 8 Mitgliedervertreter und 8 Verwaltungsvertreter). Der Vorstand kann nur durch den Verwaltungsrat abberufen und mit seiner Zustimmung eingesetzt werden. Beschlüsse des Verwaltungsrates müssen von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost.

Geschichte Postbeamtenkrankenkasse

1. Oktober 1885: Gründung der Post-Krankenkasse (Vorläuferin der Bundespostbetriebskrankenkasse) im Rahmen der Einführung der Krankenversicherung für Arbeiter 1883. Die Mitgliedschaft war nur für Arbeiter möglich.

1. März 1913: Mit Wirkung vom 1. März 1913 verfügte das Reichspostamt die Einrichtung einer Krankenkasse bei jeder Oberpostdirektion. Sie trugen den Namen „Krankenkasse für Unterbeamte im Bezirk der Kaiserlichen Postdirektion in …“. Daraufhin nahmen 41 Kassen – ausgestattet mit der Mustersatzung vom 22. Februar 1913 – ihre Tätigkeit auf. Der 1. März 1913 ist deshalb als der Gründungstag der Postbeamtenkrankenkasse anzusehen. Die Mitgliedschaft war nur für Beamte des einfachen Dienstes (damals unterer Dienst genannt) und Angehöriger dieser Beamten möglich. Sie waren keine gesetzlichen Krankenkassen sondern betriebliche Sozialeinrichtung. Der Kassenbeitritt war freiwillig. Im Unterschied zu den Krankenkassen nach der Reichsversicherungsordnung wurde festgelegt, dass ein Leistungsanspruch gegen die Kasse entfiel, sofern ein ersatzpflichtiger Dritter vorhanden war.

1919: Umbenennung in „Krankenkasse für Unterbeamte im Bezirk der Postdirektion in …“

Anfang 1920er: Umbenennung in „Krankenkasse für Post- und Telegrafenbeamte“

Anfang 1930er: Umbenennung in „Krankenkasse für Beamte der Deutschen Reichspost im Bezirk der Oberpostdirektion …“

1. April 1938: Umbenennung in „Reichspostkrankenfürsorge“ (RPKF), Mitgliedschaft für alle Beamten und nicht versicherungspflichte Angestellte der Reichspost und ihre Angehörigen

1945-1951: Verwaltung der RPKF durch die Bezirksstellen, keine einheitliche Leitung mehr

15. November 1951: Wiederrichtung der Hauptverwaltung in Stuttgart, Umbenennung in Postbeamtenkrankenkasse

Die erste betriebliche Sozialeinrichtung der Reichspost war die Einrichtung von Postvertrauensärzten in größeren Städten im jahr 1874. Die Oberpostdirektionen konnten diesen Ärzten Beamte des einfachen Dienstes zur unentgeltlichen Behandlung zuweisen. Die Familienangehörigen waren jedoch nicht von dieser Maßnahme erfasst.

Mitgliedergruppen Postbeamtenkrankenkasse

Die Postbeamtenkrankenkasse teilt ihre Mitglieder in mehrere Gruppen ein. Der Leistungsumfang unterscheidet sich.

  • A: Beamte, Ruhestandsbeamte und Hinterbliebene des einfachen Dienstes
  • B 1: Beamte, Ruhestandsbeamte und Hinterbliebene des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes
  • B 2, B 3: Mitglieder ohne Beihilfeanspruch (B 2 und B 3 erhalten unterschiedlich hohe Erstattungen)
  • C: frühere Angestellte mit Rentenanspruch aus der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP)
  • E: geschiedene Ehegatten
  • S: studierende Kinder von Mitgliedern
  • B 2(S): studierende Kinder von Mitgliedern, die nicht im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig sind

In der Gruppe C wird der Verlust des Beihilfeanspruchs mit Renteneintritt durch etwas höhere Leistungen kompensiert.

Leistungsumfang der Postbeamtenkrankenkasse:

  • A: Leistungen wie für Kassenversicherte, keine Privatleistungen außer bei Überweisung zu einem Privatarzt durch den Vertragsarzt derPostbeamtenkrankenkasse
  • B1, B2, C und E (von Versicherten aus B): Erstattung von privatärztlichen Leistungen

Automatisch wird ein Wechsel der Mitgliedergruppe von A nach B 1 vorgenommen bei:

  1. Beförderung nach A 7
  2. Wohnsitzverlegung ins Ausland
  3. Urlaub ohne Bezüge/Vergütung ohne Anspruch auf Beihilfe
  4. Wegfall der Besoldung/Vergütung
  5. Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis, wenn die Mitgliedschaft bestehen bleibt