Krankenzusatzversicherung

Mit einer Krankenzusatzversicherung können auch gesetzlich Krankenversicherte Zusatzleistungen wie Privatversicherte in Anspruch nehmen.

Zusatzversicherte können sich vom Chefarzt behandeln lassen, das Krankenhaus frei wählen und müssen nicht in Mehrbettzimmern liegen. Außerhalb des Krankenhauses können je nach Bedarf Zuschüsse für Zahnersatz, Sehhilfen oder Heilpraktikerleistungen eingeschlossen werden.
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